Kurt Panzergrau, geboren 1960, behindert durch eine conterganbedingte Dysmelie, besuchte die Realschule und Fachoberschule der Stiftung Pfennigparade, machte 1980 die Fachhochschulreifeprüfung, studierte Völkerkunde an der LMU München, schloss mit Promotion ab. Er schreibt an seinen früheren Mathematiklehrer.

München, den 29. April 2004

Lieber Hans,

Deine Mail habe ich erhalten und Du fragst mich, was mir meine Schule bedeutet hat.
Viel! Sehr viel; Sie ist ein wesentlicher Teil meines Lebens und an keinem Ort wäre ich zu dieser Zeit besser aufgehoben gewesen. Doch mit meinem Bekenntnis beeindruckst Du den Herrn Graf nicht und schon gar nicht legitimierst Du damit den Fortbestand der FOS der Pfennigparade. Niemand in Europa legitimiert mit Bekenntnissen zur Vergangenheit den Fortbestand einer Sache in die Zukunft.
Nur in Gesellschaften, die einen ausgeprägten Ahnenkult kennen, wie die Papua auf Neu-Guinea oder die Buschmänner der Kalahari, gestalten die Zukunft gleich der Vergangenheit, weil die Ahnen es so wollen (Vielleicht kann die Dr. Vieregg nach ihrem Ableben der Schule ein guter Ahnengeist sein – fragt sie doch mal, die macht das sicher gern, ehrpusselig genug wäre sie ja).
Für den Herrn Graf legitimiert sich der Fortbestand der Schule allein danach, ob die Vorraussetzungen, die zur Gründung führten weiterhin so gegeben sind, dass ein Fortbestand der Schule notwendig wird und/oder falls dies nicht zutrifft, neue Sachverhalte geltend gemacht werden können. Dabei hat sich der “junge Herr Graf” streng an Recht und Gesetz zu halten, und ich vermute der “junge Herr Graf” tanzt dabei auf einem dünnen Seil. Auf keinen Fall darf er Fördermittel streichen, weil mal eben alle im Sparwahn sind. Denn es gibt ein Schulgesetz, in welchem jedem Schüler nach Eignung und Neigung seiner geistigen Fähigkeiten die Entfaltung seiner Persönlichkeit durch den Besuch einer höheren Schule ermöglicht werden muss. In Verbindung mit dem Zusatz “Behinderte dürfen nicht benachteiligt werden” des Artikel 3 der deutschen Verfassung entsteht für den bayerischen Staat die Pflicht, Orte und Bedingungen zu schaffen, die auch Schwerstbehinderte in die Möglichkeit versetzen, eine Fachoberschule zu besuchen. Anderenfalls enthielte der Staat einer ganzen Personengruppe ihre Bürgerrechte vor.

Aufgrund dieses Sachverhaltes ergeben sich folgende Fragen. Gibt es außerhalb der Pfennigparade Orte und Bedingungen, die es einem Schwerstbehinderten ermöglicht, eine Fachhochschulreife zu erlangen? Wo sind diese Orte? Gibt es an diesem Ort Bedingungen, die die Pfennigparade obsolet macht? Sind diese Bedingungen dann zumutbar? Sind die Bedingungen, die zur Gründung der Schule führten, in der Gegenwart noch plausibel? Kann der Zweck der FOS der Pfennigparade auch anders erreicht werden, falls ja, zu welchen Kosten? Diese Fragen, lieber Hans, solltest Du dem Herrn Graf stellen. Du solltest dem Herrn Graf auch sagen, dass er Dir diese Fragen in jedem Einzelfall neu beantworten muss, denn es geht hier um das Recht von Individuen.

Zum Beispiel um das Recht vom Schülern mit dem Grad der Schwere der Behinderung des leider schon seligen Wolfram Fink; Völlig gelähmt, mit einer Kanüle im Hals, zeitweise an ein Beatmungsgerät angeschlossen, aber fit in der Birne, motiviert zum Lernen, also geneigt und geeignet für die FOS. Gesetzt den Fall, W. F. hätte nicht die Fachoberschule der Pfennigparade besucht, sondern eine andere FOS, welche Bedingungen wären gegeben gewesen? Üblicherweise beginnt der Unterricht um 8:15 h . Ein schulbegleitender Zivildienstleistender hätte W. F. um ca. 7.00h von zu Hause abgeholt und wäre mit ihm in einem
behindertengerechten Fahrzeug zur Schule gebracht worden. Der Zivi nimmt am gesamten Schulunterricht teil, er verrichtet als sein Assistent jede manuelle Tätigkeit, die zur aktiven Teilnahme am Unterricht Voraussetzung sind. Durch die Atemlähmung von W. F. sind seine Bronchien verschleimt. Dann bekommt W. F. keine Luft, er droht zu ersticken, falls er nicht baldigst “abgesaugt” wird. Wer wird dies wohl an jenem Ort tun? Der Zivi? -wohl kaum; Der Lehrer? – mitnichten; Ein Mitschüler? – auf keinem Fall? In der Pfennigparade kam die ehrenwerte, hochgeschätzte Gräfin Zech.
Ich selber habe sie in solchen Dringlichkeiten über das im Klassenzimmer eingerichtete Haustelephon des Öfteren herbeigeholt. Wenn also die Schule der Pfennigparade obsolet sein sollte bedeutete das, dass es an jeder Schule eine Gräfin Zech gibt. Ob der “junge Herr Graf” diese Bedingung erfüllen kann?

War die Gräfin Zech doch einzigartig und unbezahlbar, und damit wären wir beim Geld. Im Zuge der Ergänzung des Art. 3 GG “Behinderte dürfen nicht benachteiligt werden” haben die Verfassungsgerichte der Länder dem Satz mit ihrer Rechtssprechung sukzessive einen materiellen Gehalt gegeben, der sich neben Anderem auch mit den finanziellen Grenzen öffentlicher Förderung bei der Gleichstellung von Behinderten in der Gesellschaft befasst. Im konkreten Fall geht es um ein schwer behindertes Mädchen, welches 4 Jahre lang mit nicht behinderten Kindern die Regel-Grundschule besuchte und welchem danach die Aufnahme auf das örtliche öffentliche Gymnasium versagt worden war mit der Begründung, dass es die kommunalen Behörden finanziell und organisatorisch überfordert, für den behindertengerechten Zugang der Schule aufzukommen, weil – und jetzt kommt das entscheidende – eine weiterführende Schule für Behinderte in der Nähe vorhanden sei. Wäre dem nicht so müsste die örtliche öffentliche Schule aber entsprechend den Landes-Schulgesetzen das Kind aufnehmen! Daraus folgt: Falls es die Real- und Fachoberschule der Pfennigparade nicht mehr gibt, gehen alle potentiell zukünftigen, schwer behinderten Schüler der Pfennigparade über kurz oder lang auf die weiterführenden Schulen ihres jeweiligen Sprengels. Der “junge Herr Graf” wird seiner Karriere schaden. In seinem Eifer zu sparen, wird er eine Kostenlawine ungeahnten Ausmaßes lostreten. Die Stadtkämmerer aller bayerischen Gemeinden werden ihn hassen.
So, verehrter Hans, ich hoffe Dir mit dieser Argumentationskette ein wenig die Angst genommen zu haben, die Fachoberschule der Pfennigparade legitimieren zu können.

Bis demnächst, Allah u Akbar,
Kurt