Die Finanzierung der Ernst-Barlach-Schulen

Die Grundlage der Finanzierung unserer Schulen ist das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz.

Als privater Träger einer Förderschule werden erstattet:

  • 100% der anerkannten Schul-Sachkosten,
  • Schul-Personalkosten mittels einer pauschalen Förderung (Deckung ca. 85%)

Nicht erstattet werden:

  • Förderung über den anerkannten Bedarf hinaus (z.B. Fortbildung Lehrkräfte, zusätzliche Unterstützung im Unterricht, Beratung für Schüler/innen mit Behinderung, eigener Bus, EDV-Kosten),
  • Kosten für Geschäftsführung und Verwaltung.

Grundlage der Finanzierung der Tagesstätte für Vorschüler/innen und Schüler/innen ist das Bundes-Sozialhilfegesetz (BSHG). Hier erhalten wir je Schüler/in und Tag einen verhandelten, kostendeckenden Pflegesatz.

Die Ernst-Barlach-Schulen beschäftigt rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 50 Kräfte sind bei anderen Einheiten angestellt. Insgesamt beträgt der Jahresumsatz rund 8 Millionen €. Die Finanzbuchhaltung, das Gebäudemanagement und verschiedene andere Verwaltungsdienstleistungen werden von der Stiftung zentral übernommen und durch Verrechnung beglichen.

Das Gesamt-Defizit wird reduziert durch die Erhebung von Schulgeld und Spenden. Das restliche Defizit wird vom Schulträger, der Stiftung Pfennigparade, übernommen. Spenden sind daher notwendig und sehr willkommen.