Termine
Für die Gestaltungs-FOS gibt es eine Eignungsprüfung. Dieser Eignungstest findet bayernweit in der Regel am Mittwoch nach dem Anmeldezeitraum statt.
Ablauf
- Reichen Sie bitte die benötigten Anmeldeunterlagen bei uns ein. Dokumente, die beglaubigt werden müssen, können zunächst unbeglaubigt zugeschickt werden.
- Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Gesprächstermin (ca. 30 Minuten), damit wir Sie und Sie uns besser kennen lernen. Bringen Sie hierzu bitte die Originale jener Dokumente mit, die beglaubigt werden müssen.
- Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Voraussetzungen für die FOS bereits erfüllen, können wir zeitnah eine Zusage geben. Allen übrigen Schüler/innen können wir leider erst recht spät, meist gegen Ende Juli eine endgültige Zusage geben.
Anmeldeunterlagen
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die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift,
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einen lückenlosen Lebenslauf
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einen Nachweis über den Masern-Impschutz
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von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten, ein amtliches Führungszeugnis.
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11
Die Eignung ist gegeben
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bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
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bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
Bei Schüler/innen, die im laufenden Schuljahr noch die Mittlere Reife erlangen wollen, wird sich erst im Sommer zeigen, ob diese Eignung vorliegt. Gleichwohl erfolgt die Anmeldung bayernweit schon kurz nach Erhalt des Zwischenzeugnisses.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen. Die Arbeitszeit für jede Arbeit beträgt 120 Minuten.
Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet im Frühjahr statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf unserer Terminliste bekanntgegeben.
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (entspricht Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule)
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung gemäß der Schulordnung für Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) voraus.
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen der Fachoberschule gewachsen sind.
Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres, in der Berufsoberschule und in der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule bis zum 15. Dezember.
Liegen besondere Gründe vor, kann die Schule die Probezeit verlängern.
Fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11
In die Jahrgangsstufe 11 ist eine fachpraktische Ausbildung eingeschlossen, die im vier- bis fünfwöchigen Wechsel mit den Unterrichtsphasen stattfindet. Sie ist ihrem Wesen nach eine in die Betriebe verlegte schulische Maßnahme.
Für die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft bzw. Sozialwesen werden Stellen in öffentlichen und privaten Betrieben, Banken bzw. Kindergärten, karitativen Einrichtungen und Krankenhäusern angeboten. In der Ausbildungsrichtung Gestaltung werden in zwei oder drei Praktikumsblöcken Stellen in Graphik-Design Betrieben, Steinmetz Betrieben und Theater Werkstätten angeboten, in einem oder zwei Blöcken findet das Praktikum in einer Werkstatt bzw der INSEL statt.