Was ist die Vorklasse?
Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es flächendeckend Vorklassen an den bayerischen Fachoberschulen. Diese Vorklassen sind vom Ministerium gewissermaßen als Übergangsklasse auf die FOS konzipiert für diejenigen Schüler*innen, die nicht vom Gymnasium oder der Realschule kommen. Unsere bisherigen Erfahrungen mit Schüler*innen vom M-Zweig, der Wirtschaftsschule oder einem anderen Bildungsweg sind unterschiedlich: Manche brauchten eine solche Vorklasse nicht, für andere wäre sie sehr sinnvoll gewesen.
Die Vorklassen bieten außerdem – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit einer Nachqualifizierung für diejenigen Schüler*innen, die zwar die Mittlere Reife geschafft, aber den nötigen Schnitt verfehlt haben.
Unsere Fachoberschule bietet seit dem Schuljahr 2018/19 ebenfalls eine Vorklasse an.
Wer sich für die Vorgeschichte unserer Vorklasse interessiert, erfährt hier mehr.
Termine
Ablauf
- Bei Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr noch die Mittlere Reife erlangen wollen, wird sich erst im Sommer zeigen, ob diese Eignung vorliegt. Gleichwohl erfolgt die Anmeldung bayernweit schon kurz nach Erhalt des Zwischenzeugnisses. Das ist bei der FOS so.
- Reichen Sie bitte die benötigten Anmeldeunterlagen bei uns ein. Dokumente, die beglaubigt werden müssen, können zunächst unbeglaubigt zugeschickt werden.
- Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Gesprächstermin (ca. 30 Minuten), damit wir Sie und Sie uns besser kennen lernen. Bringen Sie hierzu bitte die Originale jener Dokumente mit, die beglaubigt werden müssen.
- Manche Schüler*innen wissen noch nicht, ob sie in die Vorklasse oder gleich in die elfte Klasse der FOS wechseln wollen. Diese Frage lässt sich beim Aufnahmegespräch klären. Ggf. bleibt die Zweigleisigkeit dann einfach bis zum Juli bestehen.
Anmeldeunterlagen
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die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift,
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die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift oder Original,
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von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten, ein amtliches Führungszeugnis.