Die Gemeinnützigkeit der Ernst-Barlach-Schulen GmbH

Die Ernst-Barlach-Schulen GmbH ist als gemeinnützig anerkannt.
Grundlage für diese Anerkennung ist GmbH-Satzung.

Auszüge aus der Satzung

Präambel

Die Stiftung Pfennigparade hat in ihrer Satzung den Betrieb von Schulen als wesentlichen Zweck verankert. Damit übernimmt sie einen in der Verfassung des Freistaates Bayern beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser umfaßt nach Art. 131 der Bayerischen Verfassung die Vermittlung von Wissen und Können sowie die Bildung von Geist und Körper, Herz und Charakter.

Ferner wird der Satzungsauftrag verwirklicht durch den Betrieb einer heilpädagogischen Tagesstätte mit schulvorbereitender Einrichtung. Diese ist teilstationär und familienergänzend. Die körperbehinderten Kinder und Jugendliche werden durch gezielte Hilfen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben in Gesellschaft und Beruf unterstützend begleitet und vorbereitet.

Gemäß dem Leitbild bietet die Stiftung körperbehinderten Menschen einen Lebensraum, in dem sie ihre Kräfte und Fähigkeiten bestmöglich entfalten können. Dabei steht immer der Mensch und seine Würde im Mittelpunkt aller Bemühungen. Mit Mut zum Risiko und zu neuen Entwicklungen ist es gelungen, auch schwer- und schwerstbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Diesen Weg möchte die Stiftung Pfennigparade künftig noch konsequenter betreiben. Sie gibt den Schulen und der Heilpädagogischen Tagesstätte durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH eine eigenständige und den Anforderungen eines sich stetig verändernden Umfelds angepasste Organisationsform.

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Schulen mit einer schulvorbereitenden Einrichtung für Körperbehinderte auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Betrieb einer heilpädagogischen Tagesstätte auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).

Demnach haben nach Art. 2 Abs. 1 BayEUG die Schulen der Ernst-Barlach-Schulen-GmbH die Aufgabenstellung,

  • Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln,
  • zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichen Handeln zu befähigen,
  • zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen,
  • zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte zu erziehen, Kenntnisse von Geschichte, Kultur, Tradition und Brauchtum unter Berücksichtigung Bayerns zu vermitteln und die Liebe zur Heimat zu wecken,
  • zur Förderung des europäischen Bewußtseins beizutragen, im Geist der Völkerverständigung zu erziehen,
  • die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern,
  • zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft zu befähigen, auf Arbeitswelt und Beruf
    vorzubereiten, Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt zu wecken.

Die Betreuung in der heilpädagogischen Tagesstätte soll nach gesetzlichem Auftrag eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und den Behinderten in die Gesellschaft eingliedern. Junge Menschen werden in die Lage versetzt, ihr Leben mit der Behinderung so unabhängig wie möglich zu führen.

Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch

  • das Erfüllen der staatlichen Lehrpläne und Richtlinien mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern einen den staatlichen Schulen gleichwertigen Abschluß zu ermöglichen;
  • Förderung der jungen Menschen mit Körperbehinderung in ihrer psychomotorischen, kognitiven, sozial-kommunikativen und emotionalen Entwicklung;
  • zeitgemäße Unterrichtsformen und –methoden, um die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Lernen zu befähigen;
  • die Öffnung der Schulen für nichtbehinderte junge Menschen, um verständnisvolles, auf gegenseitige Anerkennung beruhendes Miteinander zu entwickeln;
  • das Angebot schulvorbereitender Gruppen, in denen der präventive Ansatz der sonderpädagogischen Förderung verwirklicht wird;
  • das Angebot von Tagesstättengruppen, in denen Gleichaltrige als soziales Lernfeld für die Ausbildung der persönlichen Identität und die differenzierte Entwicklung sozialer Fähigkeiten dienen;
  • das Angebot einer qualifizierten Unterrichtsbegleitung und Pflege;
  • die Vermittlung von medizinischen und therapeutischen Fachdiensten;
  • die Vermittlung von qualifizierten Arbeits- und Förderplätzen in anderen Gesellschaften der Stiftung Pfennigparade;
  • Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit;
  • die umfassende Bereitstellung moderner technischer Hilfsmittel.