Förderzentrum (Grund- und Mittelschulstufe)

Welchen Status hat die Schule?
Die Schule ist staatlich anerkannt. Zeugnisse, Übertrittszeugnisse und Abschlusszeugnisse werden von der Schule in Eigenverantwortung ausgegeben. Das Förderzentrum hat das Schulprofil Inklusion für die Öffnung der Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf.
Nach welchem Lehrplan wird in den Klassen unterrichtet?
In den ersten Jahrgangsstufen unterrichten wir nach dem Diagnose-Förderklassen-Konzept, d. h. die ersten beiden Grundschuljahre werden auf drei Jahre verteilt (Klasse 1, Klasse 1A, Klasse 2).
Ab Jahrgangsstufe 3 findet der Unterricht entweder nach dem Grundschullehrplan oder nach dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen statt.
Die Grundschüler (Grundschullehrplan Plus) erhalten ein allgemein anerkanntes Übertrittszeugnis im Verlauf der vierten Jahrgangsstufe.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (V1/V2) wird der Unterricht entweder nach dem Lehrplan Plus der Mittelschule oder dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen erteilt (bis zur 9. Jahrgangsstufe).
Wie findet die Aufnahme in die 1. Klasse statt?
Füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus, den Sie auf Homepage oder im Sekretariat erhalten, und reichen Sie ihn mit ggf. zusätzlich geforderten Unterlagen bis spätestens 07. Februar 2022 ein.
Ggf. erhalten Sie dann eine Einladung zum Elterngespräch.
Anschließend erfolgt ggf. die Einladung zum Schulspiel.
Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt bis Ende Februar.
Wie findet die Aufnahme in die 5. Klasse statt?
Füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus, den Sie auf Homepage oder im Sekretariat erhalten, und reichen Sie ihn mit ggf. zusätzlich geforderten Unterlagen bis Ende April ein.
Ggf. erhalten Sie dann eine Einladung zum Elterngespräch.
Anschließend erfolgt ggf. die Einladung zum Schulspielnachmittag oder zum Probeunterricht für eine Woche.
Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt anschließend so rasch wie möglich.
Wie findet die Aufnahme in anderen Jahrgangsstufen statt?
Füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus, den Sie auf Homepage oder im Sekretariat erhalten, und reichen Sie ihn mit ggf. zusätzlich geforderten Unterlagen.
Wenn ein Platz grundsätzlich vorhanden ist, erhalten Sie ggf. eine Einladung zum Elterngespräch.
Anschließend erfolgt ggf. die Einladung zum Probeunterricht für eine Woche.
Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt anschließend so rasch wie möglich.
Welche Abschlüsse kann mein Kind an der Schule machen?
Die nachfolgenden Abschlüsse können, je nach Eignung Ihres Kindes, erreicht werden:

  • Mittelschulabschluss
  • Qualifizierender Mittelschulabschluss
  • Mittelschulabschluss nach Abschlussprüfung
  • Erfolgreicher Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen
  • Mittlerer Schulabschluss (nach bestandenem „Quali“ in 2 Jahren Vorbereitungsklasse)
Wie viele Kinder sind in einer Klasse? Wie ist das Verhältnis von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf?
Die Klassen werden meist von 14 Schülerinnen und Schülern besucht (davon 20-30% ohne Förderbedarf).
Welche Unterstützung erhält mein Kind bei der Bewältigung des Schulalltags?
Unsere 11 Pflegekräfte helfen den Kindern und Jugendlichen bei der möglichst selbstständigen Bewältigung des Alltags (Toilettengänge, An- und Ausziehen, Umsetzen, Medikamentengabe etc.) und unterstützen sie im Unterricht (z.B. Schreibhilfe, Hilfe bei der Umsetzung des Arbeitsaufträge).
Welche zusätzlichen, schulbegleitenden Angebote gibt es?
Für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung besteht die Möglichkeit der Schülerbeförderung mit Kleinbussen. Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) können während der Schulzeit erfolgen. Eine Heilpädagogische Tagesstätte und eine Hortgruppe vervollständigen das Angebot.
Muss Schulgeld bezahlt werden und wenn ja, wie hoch ist das Schulgeld?
Die Schule erhebt nur für die Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf ein Schulgeld in Höhe von 135€ pro Monat (12 Monate pro Jahr).

Realschule und Fachoberschule

Welchen Status haben die beiden Schulen?
Beide Schulen sind staatlich anerkannt. Zeugnisse und Abschlusszeugnisse werden von der Schule in Eigenverantwortung ausgegeben. Beide Schulen haben das Schulprofil Inklusion. Sie sind geöffnet für Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Nach welchem Lehrplan wird in den Klassen unterrichtet?
An beiden Schulen wird nach dem regulären LehrplanPlus für die Realschulen bzw. Fachoberschulen in Bayern unterrichtet.
Welche Zweige bzw. Ausbildungsrichtungen werden angeboten?
An der Realschule gibt es die Zweige BWR, Kunst und Sozialwesen. An der Fachoberschule gibt es die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Gestaltung und Sozialwesen.
Weichen die Voraussetzungen für die Aufnahme an Realschule oder FOS von denen ab, die für öffentliche Realschulen oder Fachoberschulen gelten?
Da wir staatlich anerkannt sind, weichen die Voraussetzungen nicht ab. An der Realschule machen wir jedoch grundsätzlich für alle Bewerber*innen der fünften Klassen ein Auswahlverfahren (unabhängig von einem evtl. nötigen Probeunterricht).
Wie findet die Aufnahme in die 5. Klasse statt?
Füllen Sie bitte den Anmeldebogen und ggf. die zusätzlich geforderten Erhebungsbögen aus, die Sie auf der Homepage oder im Sekretariat erhalten und geben sie bis spätestens 25.04.2022 ab.

Bitte vereinbaren Sie über Frau Rizzo im Sekretariat einen Gesprächstermin.

Anschließend erfolgt ggf. die Einladung zum Auswahlverfahren am 05./06.05.2022.

Die Mitteilung, ob die Aufnahme klappt, erfolgt zu Beginn der darauf folgenden Woche.
Wie findet die Aufnahme an den anderen Klassen der Realschule statt?
Die Aufnahme von Quereinsteigern ist i.d.R. nur für Schüler*innen mit einer Körperbehinderung möglich. Fragen Sie daher bitte vorher nach, ob ggf. ein Platz frei ist.
Füllen Sie dann bitte den Anmeldebogen und ggf. die zusätzlich geforderten Erhebungsbögen aus, die Sie auf der Homepage oder im Sekretariat erhalten.
Sollte eine Aufnahme möglich erscheinen, erhalten Sie eine Einladung zum Elterngespräch.
Für die Schülerin bzw. den Schüler ist ein einwöchiger Probeunterricht in der potentiell zukünftigen Klasse vorgesehen.
Die Mitteilung, ob die Aufnahme klappt, erfolgt danach so rasch wie möglich.
Wie findet die Aufnahme an der FOS statt?
Füllen Sie bitte den Anmeldebogen und ggf. die zusätzlich geforderten Erhebungsbögen aus, die Sie auf der Homepage oder im Sekretariat erhalten.
Die Einreichung muss bei Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bis spätestens 18.03.2022 erfolgen.
Sie erhalten dann eine Einladung zum Aufnahmegespräch.
Für die Gestaltungs-FOS muss eine Eignungsprüfung bestanden werden, die bayernweit am 23.03.2022 stattfindet.
Die Mitteilung, ob die Aufnahme klappt, kann in der Regel erst im Juli 2022 erfolgen, wenn klar ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Abschlüsse sind an der Realschule möglich?
Die nachfolgenden Abschlüsse können erreicht werden:

  • Mittelschulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (so genannte “Mittlere Reife”)
Welche Abschlüsse sind an der FOS möglich?
Die nachfolgenden Abschlüsse können erreicht werden:

  • Fachabitur
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife
Wird an der FOS die zweite Fremdsprache angeboten?
Eine zweite Fremdsprache wird derzeit an der FOS nicht angeboten. Wer diese zur Erlangung des Allgemeinen Abiturs benötigt, muss einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse entweder schon mitbringen oder nachträglich mittels einer Ergänzungsprüfung erwerben.
Wie viele Schüler*innen sind in einer Klasse? Wie ist das Verhältnis von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf?
In der Regel umfasst eine Klasse maximal 15 Schüler*innen. Davon haben etwa 35-40% keinen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Welche Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des Schulalltags?
Unsere 18 Assistentinnen und Assistenten helfen den Kindern und Jugendlichen bei der möglichst selbstständigen Bewältigung des Alltags (Toilettengänge, An- und Ausziehen, Umsetzen, Medikamentengabe etc.) und unterstützen sie im Unterricht und bei Prüfungen (z.B. Schreibhilfe, Hilfe bei der Umsetzung des Arbeitsaufträge).
Welche zusätzlichen, schulbegleitenden Angebote gibt es?
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit der Schülerbeförderung mit Kleinbussen.
Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) stehen allen Schüler*innen zur Verfügung und werden i.d.R. nachmittags durchgeführt.
Eine Heilpädagogische Tagesstätte für Körperbehinderte und eine Hortgruppe vervollständigen das Angebot.
Muss Schulgeld bezahlt werden und wenn ja, wie hoch ist das Schulgeld?
Die Schule erhebt für die Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ein Schulgeld in Höhe von 135€ pro Monat (12 Monate pro Jahr).

Heilpädagogische Tagesstätte für Schüler*innen

Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
  • Grundbedingung für die Aufnahme ist eine Körperbehinderung, die in ärztlichen Gutachten bescheinigt ist (§ 53).
  • In Ausnahmefällen ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall unter Umständen auch eine Aufnahme mit anderen Diagnosen möglich.
  • Die Aufnahme ist zudem abhängig vom Schulbesuch in einer der Schulen der EBS.
Wie ist das Aufnahmeprocedere?
  • Schulspiel und Schulaufnahme finden etwa von Februar bis April statt.
  • Die Schulleitungen melden der HPT-Leitung die Schüler*innen  die HPT-Leitung setzt sich mit den Eltern in Verbindung.
  • Hospitationen sind generell möglich, jedoch erst nach Schulplatzzusage in Absprache mit der HPT-Leitung.
  • Zusage des HPT-Platzes erfolgt erst nach abgeschlossener Schulaufnahme-meist erst um Pfingsten.
  • Die jeweilige Gruppe meldet sich dann bei den Familien bezüglich eines Erstgespräches und eines Hospitationstermins.
  • Bei der Beantragung der Kostenübernahme und weiterer Formalitäten ist das Sekretariat gerne behilflich.
  • Wie sieht das strukturelle Angebot der HPT aus?
  • Therapien (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) finden innerhalb der Schul-bzw. HPT- Zeit statt.
  • Die HPT hat 200 Tage im Jahr geöffnet (die Schulen in etwa 185 Tage), d. h. die HPT steht in den bayerischen Schulferien etwa 15 Tage von 9.00 bis 15.30 zur Verfügung.
  • Die Schüler*innen besuchen die HPT an 5 Tagen in der Woche von Unterrichtsende bis 17 Uhr.
  • Benötigen Schüler*innen in der Schule eine Einzelbegleitung, ist dies in der Regel auch am Nachmittag in der HPT nötig. Dies muss rechtzeitig so abgeklärt werden, dass ein evtl. Einzelbegleiter vor Schuljahresbeginn im September genehmigt und gefunden ist.
  • Der gleichzeitige Besuch von Wohngruppe und HPT schließt sich aus (Doppelfinanzierung des Kostenträgers).
  • Es besteht das Angebot einer Schüler*innenbeförderung in Kleinbussen (analog zum Vormittag).
  • Therapie

    Kann mein Kind bei Ihnen Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie bekommen?
    Ja, mit einer gültigen Heilmittelverordnung.
    Kann mein Kind sowohl am Wohnort als auch in der Pfennigparade Therapie bekommen?
    Wenn das Kind hier in der SVE, Tagesstätte, oder in der AWG ist, nein – ansonsten ja. Die gleiche Therapierichtung in der Pfennigparade und daheim geht nicht.
    Was muss ich tun, damit mein Kind in der Pfennigparade Therapie erhält
    Rufen Sie gerne in unserer Therapieabteilung an (089/8393-6170). Sie erhalten dann weitere Informationen.