Grundlage des Besuchs einer unserer Einrichtungen ist der Schulvertrag bzw. HPT-Vertrag. Sie erhalten den Entwurf des Vertrags nach erfolgter Aufnahmezusage.
Zur Deckung des Personalkostendefizits erheben wir derzeit in den Schulen ein Schulgeld von 175,00 € im Monat (12 Monate im Jahr).
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind vom Schulgeld befreit. Wir hoffen aber, dass die Eltern uns in diesem Fall durch eine Spende unterstützen können.
In Abhängigkeit vom Nettoeinkommen können Ermäßigungen beantragt werden. Für Familien mit besonderem finanziellen Bedarf gibt es auch Freiplätze. Die Gewährung von Erleichterungen erfolgt vertraulich.
Für Informationen stehen Ihnen die jeweilige Schulleitung sowie Frau Stromsky per Telefon (089 8393-6325) oder per Email zur Verfügung.
Bei der heilpädagogischen Tagesstätte und der schulvorbereitenden Einrichtung – ein Angebot nur für Menschen mit Körperbehinderung – ist der Aufwand mit dem Pflegesatz abgegolten.
Bei Selbstzahlern ist Bankeinzug obligatorisch.

